Fakten
10 Fakten über Deine Kirchenmitgliedschaft
- Durch Deine Mitgliedschaft in der Kirche unterstützt Du direkt die Gemeinde.
- Ungefähr 80% der Kirchensteuern gehen in die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Senioren, Kindertagesstätten, soziale Arbeit, Entwicklungshilfe, Erhaltung von Gebäuden und vieles mehr.
- Wohin genau diese 80% fließen, entscheidet ein demokratisch gewähltes Presbyterium, dem z.B. auch Pfarrpersonen angehören.
- Dass nicht die Kirche, sondern der Staat die Kirchensteuer eintreibt, hat organisatorische und finanzielle Gründe.
- Nach dem Kirchenaustritt kannst Du keine Taufpatenschaft übernehmen und in der Regel nicht mehr kirchlich beerdigt werden.
- Für einige Berufe ist eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche erforderlich.
- Evangelische Schulen dürfen evangelische Kinder bevorzugen, wenn sie weniger Schulplätze als Anmeldungen haben.
- Dein Austritt aus der Kirche bedeutet nicht automatisch den Austritt Deiner Kinder.
- In Nordrhein-Westfalen musst Du für den Kirchenaustritt zum Amtsgericht gehen, in anderen Bundesländern auch zum Notar oder Standesamt.
- Auch nach dem Kirchenaustritt kannst Du weiterhin Gottesdienste besuchen und selbstverständlich eine persönliche Bindung zu Gott haben.