#evangelischfuerdich

Fakten

10 Fakten über Deine Kirchenmitgliedschaft

  1. Durch Deine Mitgliedschaft in der Kirche unterstützt Du direkt die Gemeinde.
  2. Ungefähr 80% der Kirchensteuern gehen in die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Senioren, Kindertagesstätten, soziale Arbeit, Entwicklungshilfe, Erhaltung von Gebäuden und vieles mehr.
  3. Wohin genau diese 80% fließen, entscheidet ein demokratisch gewähltes Presbyterium, dem z.B. auch Pfarrpersonen angehören.
  4. Dass nicht die Kirche, sondern der Staat die Kirchensteuer eintreibt, hat organisatorische und finanzielle Gründe.
  5. Nach dem Kirchenaustritt kannst Du keine Taufpatenschaft übernehmen und in der Regel nicht mehr kirchlich beerdigt werden.
  6. Für einige Berufe ist eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche erforderlich.
  7. Evangelische Schulen dürfen evangelische Kinder bevorzugen, wenn sie weniger Schulplätze als Anmeldungen haben.
  8. Dein Austritt aus der Kirche bedeutet nicht automatisch den Austritt Deiner Kinder.
  9. In Nordrhein-Westfalen musst Du für den Kirchenaustritt zum Amtsgericht gehen, in anderen Bundesländern auch zum Notar oder Standesamt.
  10. Auch nach dem Kirchenaustritt kannst Du weiterhin Gottesdienste besuchen und selbstverständlich eine persönliche Bindung zu Gott haben.