Du überlegst, möglicherweise aus der evangelischen Kirche auszutreten und fragst dich, welche Auswirkungen das für dich hat? Zuallererst – deine Beziehung zu Gott bleibt davon natürlich unberührt. Er verstößt dich deshalb nicht. Und deine Taufe bleibt bestehen.
Trotzdem hat dein Kirchenaustritt natürlich Folgen – und zwar nicht nur für dich allein.
Was noch geht
Du bist immer noch in den Gottesdiensten willkommen und kannst natürlich auch alle Veranstaltungen der Gemeinde besuchen.
Wenn du eine Beratung brauchst, kannst du dich immer jederzeit an eine unserer Beratungsstellen wenden – wenn du z.B. mal psychische Probleme hast, oder eine Paarberatung wünschst.
Was noch eingeschränkt möglich ist
Viele wünschen sich eine kirchliche Trauung. Sie ist dann nur möglich, wenn dein Partner oder deine Partnerin noch Mitglied der evangelischen Kirche ist. Gleiches gilt für die Taufe eines Kindes, auch hier muss mindestens ein Elternteil in der evangelischen Kirche sein. In Ausnahmefällen reicht es, wenn zumindest die Paten Kirchenmitglied sind, damit eine religiöse Erziehung möglich ist. Das entscheidet die zuständige Kirchengemeinde.
Was nicht mehr geht
Du kannst keine Patenschaft für eine Taufe in deinem Freundeskreis oder deiner Familie übernehmen. Solltest du bereits Pate oder Patin sein, ruht deine Patenschaft. Natürlich verlierst du auch dein Mitbestimmungsrecht in der Gemeinde.
Nach deinem Tod ist eine kirchliche Beerdigung normalerweise nicht möglich, der Pfarrer und die Gemeinde sind nicht mehr für dich zuständig. Das mag dir persönlich vielleicht nicht so wichtig sein, deine Angehörigen könnten das aber anders sehen und darunter leiden, weil sie sich nicht mit einem gottesdienstlichen Ritual von dir verabschieden können.
Wenn du wissen möchtest, wie sich ein Kirchenaustritt auf deinen Beruf oder auf deine Kinder auswirken könnte, dann lies hier weiter.