In der evangelischen Kirche kommen Entscheidungen nicht von oben, sondern von unten. Was heißt das? Und wie funktioniert das?
Entscheidungen werden in der Evangelischen Kirche auf allen Kirchenebenen nach demokratischen Grundsätzen getroffen – niemals durch einzelne Personen. Das gilt auch für die Entscheidungen über die Verwendung von Geldern.
In der Gemeinde entscheidet das Presbyterium
Auf Gemeindeebene ist dafür das Presbyterium zuständig. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Die Ältesten“. Heute müssen die Mitglieder des Presbyteriums aber nicht alt sein. Jedes Gemeindemitglied zwischen 18 Und 75 Jahren kann dabei sein. Sogar jüngere, die konfirmiert sind, können in der Evangelischen Kirche im Rheinland als beratendes Mitglied berufen werden. Die Mehrheit des Presbyteriums besteht aus gewählten Ehrenamtlichen. Du kannst selbst also auch Presbyter werden und dich aktiv in Entscheidungen einbringen. Die Wahl findet alle vier Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindemitglieder.
Was macht das Presbyterium?
Das Presbyterium leitet gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde und trifft wichtige Entscheidungen – zum Beispiel wofür der größte Anteil deiner Kirchensteuer ausgegeben wird, oder wie Stellen besetzt werden. Sie wählen auch die Pfarrerinnen und Pfarrer aus und sie entscheiden über die Ausrichtung der Gemeinden. Das Presbyterium kümmert sich also um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde.
Die Männer und Frauen im Presbyterium haben sich in aller Regel auf bestimmte Aufgabengebiete spezialisiert (z. B. Kindergarten, Jugendarbeit, Bauangelegenheiten oder Friedhofsfragen) – verantwortet und entschieden aber wird alles gemeinsam.
Wenn du mitentscheiden möchtest – lass dich ins Presbyterium wählen, dann kannst du auch auf die Kreisebene und von dort auf die Landesebene entsandt werden.
Klingt demokratisch?
Es geht tatsächlich nicht um Mehrheiten, sondern darum, dass Entscheidungen gemeinsam und mit der gleichen Grundhaltung einmütig getroffen werden. Das heißt, man muss sich in Diskussionen auf Lösungen einigen. In deiner Gemeinde, in den Kirchenkreisen und auch in der Landeskirche.
Und wer kontrolliert, dass es mit den Finanzen auch seine Richtigkeit hat?
Die Kirchensteuer wird von den Mitgliedern der Kirche aufgebracht, damit die Kirche ihren Auftrag erfüllen kann. Natürlich ist die Kirche verpflichtet, die ihr anvertrauten Mittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Ob das tatsächlich so ist, das kontrollieren Fachleute der Rechnungsprüfungsämter. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen und entsprechen insoweit den staatlichen Rechnungshöfen.
Womit wir beim Staat sind. Möchtest Du wissen, warum eigentlich der Staat die Kirchensteuer einzieht, obwohl die Kirchengemeinden entscheiden, was sie mit dem Geld tun? Im nächsten Blogartikel findest Du die Antwort.